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   BFH, 18.11.2021 - V R 4/21 (V R 41/17), V R 4/21, V R 41/17   

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https://dejure.org/2021,57613
BFH, 18.11.2021 - V R 4/21 (V R 41/17), V R 4/21, V R 41/17 (https://dejure.org/2021,57613)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2021 - V R 4/21 (V R 41/17), V R 4/21, V R 41/17 (https://dejure.org/2021,57613)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2021 - V R 4/21 (V R 41/17), V R 4/21, V R 41/17 (https://dejure.org/2021,57613)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 10, UStG § 17, EGRL 112/2006 Art 73, EGRL 112/2006 Art 127, FGO § 41, FGO § 127, UStAE Abschn 10.3 Abs 7 S 3, UStG VZ 2013
    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 UStG 2005, § 17 UStG 2005, Art 73 EGRL 112/2006, Art 127 EGRL 112/2006, § 41 FGO
    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • IWW

    § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § ... 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO), §§ 68, 121 FGO, Richtlinie 2006/112/EG, §§ 68 Satz 1, 121 Satz 1 FGO, § 127 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, Art. 73, 90 der Richtlinie 2006/112/EG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 10 UStG, Art. 90 MwStSystRL, Abschn. 10.3 Abs. 7 Satz 3 UStAE, Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V, Art. 73 MwStSystRL, § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Entgeltminderung nach Gewährung von Aufwandsentschädigungen anlässlich der Lieferung verschreibungspflichtiger Arzneimittel an gesetzlich krankenversicherte Personen (vorliegend verneint); Befreiung von einer Zuzahlungspflicht; Durchführung eines sogenannten ...

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • rewis.io

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die niederländische Versandapotheke - oder: Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    § 17 Abs. 1 UStG
    Keine Minderung der Bemessungsgrundlage bei grenzüberschreitendem Apothekenrabatt

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10, UStG § 3c Abs 2, UStG § 17, EGRL 112/2006 Art 33
    Versandverfahren, Apotheke, Rabatt, Bemessungsgrundlage, Entgeltminderung, Wettbewerb

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStR 2022, 420
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 11.03.2021 - C-802/19

    Firma Z - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Hierauf hat der EuGH mit Urteil Firma Z vom 11.03.2021 - C-802/19 (EU:C:2021:195) wie folgt geantwortet:.

    Zudem nimmt der EuGH hier in Rz 42 und Rz 44 ff. auf sein früheres Urteil Boehringer Ingelheim Pharma (EU:C:2017:1006) Bezug, das auch dem im Streitfall ergangenen EuGH-Urteil Firma Z (EU:C:2021:195) zugrunde liegt (vgl. dort Rz 23).

    aa) Der EuGH hat für den Streitfall entschieden (Urteil Firma Z, EU:C:2021:195), dass eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene Apotheke nicht zur Minderung ihrer Steuerbemessungsgrundlage berechtigt ist, wenn sie Lieferungen pharmazeutischer Produkte als in diesem Mitgliedstaat von der Mehrwertsteuer befreite innergemeinschaftliche Lieferungen an eine gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erbringt und den bei dieser Krankenkasse versicherten Personen einen Rabatt gewährt.

    (1) Die Annahme der Klägerin, dass das im Streitfall ergangene EuGH-Urteil (Firma Z, EU:C:2021:195) nicht zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen beiträgt, da der Senat nach ihrer Auffassung vom EuGH in Erfahrung bringen wollte, ob eine Leistungskette vorliegt, geht fehl.

    Aus dem Urteil Firma Z des EuGH (EU:C:2021:195) ergibt sich somit ohne jeden Zweifel, dass der EuGH die Annahme einer Entgeltminderung für die hier vorliegende Fallgestaltung ablehnt.

    Dementsprechend ging auch die Bundesregierung in dem beim EuGH geführten Verfahren davon aus, dass es inländischen Apotheken nach nationalem Recht untersagt war, Rabatte auf Arzneimittel zu gewähren (vgl. hierzu EuGH-Urteil Firma Z, EU:C:2021:195, Rz 32).

    Der Senat verweist hierzu auf seinen Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 108 sowie auf das im Streitfall ergangene EuGH-Urteil Firma Z (EU:C:2021:195, Rz 44).

  • BFH, 06.06.2019 - V R 41/17

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 06.06.2019 - V R 41/17 (BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164) das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf seinen Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 28 ff. An der dort vorgenommenen Bestimmung der Leistungsbeziehungen ist weiter festzuhalten.

    Es bestehen nach dem Vorlagebeschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164 und dem hierauf ergangenen EuGH-Urteil keine Zweifel daran, dass die Klägerin an die gesetzlichen Krankenkassen lieferte (s. oben III.1.b).

    (2) Soweit die Klägerin im Zusammenhang mit der unterbliebenen Beantwortung der zweiten Vorlagefrage des Beschlusses in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164 vorträgt, dass der EuGH "nicht präzise genug gearbeitet" habe, "die Vorlagefrage nicht richtig verstanden" habe und daher "keine für das hiesige Verfahren weiterführende Antwort liefern" konnte, ergibt sich aus dieser Kritik nichts für die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalls.

    bb) Ob sich aus der Versagung einer Entgeltminderung eine Benachteiligung der Klägerin im Vergleich zu Inlandsapotheken ergibt, hat der Senat nach Vorlage an den EuGH und dem EuGH-Urteil nicht zu entscheiden, zumal die Klägerin außer Betracht lässt, dass Inlandsapotheken einem Rabattverbot unterliegen, das der EuGH lediglich zugunsten grenzüberschreitender Apotheken außer Kraft gesetzt hat (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 83 f., und EuGH-Urteil DocMorris, Deutsche Parkinson Vereinigung vom 19.10.2016 - C-148/15, EU:C:2016:776, Leitsätze 1 und 2; vgl. auch Montag, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft 2017, 936).

    Der Senat verweist hierzu auf seinen Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 108 sowie auf das im Streitfall ergangene EuGH-Urteil Firma Z (EU:C:2021:195, Rz 44).

  • EuGH, 06.10.2021 - C-717/19

    Boehringer Ingelheim

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    bb) Dies wird entgegen der Auffassung der Klägerin nicht durch das EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim vom 06.10.2021 - C-717/19 (EU:C:2021:818) in Frage gestellt.

    Danach liegt dem EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim (EU:C:2021:818) eine Leistungskette zugrunde, bei der der Steuerpflichtige über Großhändler und Apotheken an den staatlichen Krankenversicherungsträger liefert, bei dem der Patient versichert ist.

    Im Übrigen ging es im Urteil Boehringer Ingelheim (EU:C:2021:818) um Inlandslieferungen und damit nicht um eine Entgeltminderung für eine steuerfreie Lieferung wie im Streitfall.

  • EuGH, 24.10.1996 - C-317/94

    Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Revision, mit der sie insbesondere geltend macht, dass sie nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C-317/94 (EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324), dem sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen habe, zu einer Steuerberichtigung aufgrund eines geminderten Entgelts berechtigt sei.

    Ist eine Apotheke, die Arzneimittel an eine gesetzliche Krankenkasse liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an den Krankenversicherten zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C 317/94 (EU:C:1996:400) berechtigt? 2. Bei Bejahung: Widerspricht es den Grundsätzen der Neutralität und der Gleichbehandlung im Binnenmarkt, wenn eine Apotheke im Inland die Steuerbemessungsgrundlage mindern kann, nicht aber eine Apotheke, die aus einem anderen Mitgliedstaat an die gesetzliche Krankenkasse innergemeinschaftlich steuerfrei liefert?".

    Denn die Klägerin lässt unbeachtet, dass mit der ersten Frage des Vorabentscheidungsersuchens geklärt werden sollte, ob im Streitfall nach den rechtlichen Maßstäben des Unionsrechts dem Grunde nach eine Leistungskette im Sinne des EuGH-Urteils Elida Gibbs Ltd. (EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324) vorliegt, bei der eine Vorteilseinräumung zugunsten einer anderen Person als dem Abnehmer der eigenen Lieferung zu einer Entgeltminderung führt.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-462/16

    Boehringer Ingelheim Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Hierzu geht der EuGH in diesem Urteil in Rz 46 (unter Bezugnahme auf sein früheres Urteil Boehringer Ingelheim Pharma vom 20.12.2017 - C-462/16, EU:C:2017:1006) davon aus, dass, da "die Apotheke die Mehrwertsteuer auf den vom Patienten gezahlten Betrag, aber auch auf den Betrag zu entrichten hat, der ihr vom staatlichen Krankenversicherungsträger für die bezuschussten Arzneimittel gezahlt wird, (...) Letzterer als Endverbraucher einer Lieferung eines mehrwertsteuerpflichtigen pharmazeutischen Unternehmens anzusehen ist, sodass der von der Finanzverwaltung erhobene Betrag den vom Endverbraucher gezahlten Betrag nicht übersteigen darf (...)".

    Zudem nimmt der EuGH hier in Rz 42 und Rz 44 ff. auf sein früheres Urteil Boehringer Ingelheim Pharma (EU:C:2017:1006) Bezug, das auch dem im Streitfall ergangenen EuGH-Urteil Firma Z (EU:C:2021:195) zugrunde liegt (vgl. dort Rz 23).

  • BFH, 03.09.2009 - IV R 38/07

    Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs einer GmbH - zivilrechtliche Wirksamkeit eines

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Das FG hat auch zutreffend entschieden, dass der Antrag auf Feststellung, dass die Lieferungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht an die gesetzlichen Krankenkassen, sondern direkt an die Kassenversicherten erbracht wurden und steuerpflichtig waren, sodass sich die Bemessungsgrundlage um die Aufwandsentschädigungen mindert, unzulässig ist, da die von der Klägerin begehrte Feststellung nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO subsidiär ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 03.09.2009 - IV R 38/07, BFHE 226, 283, BStBl II 2010, 60, unter II.1.).

    Aufgrund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung sind für jeden Besteuerungszeitraum die Besteuerungsgrundlagen (hier die Frage der Abnehmereigenschaft) selbständig festzustellen sowie der Sachverhalt und die Rechtslage ohne Bindung an die frühere Beurteilung neu zu prüfen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 226, 283, BStBl II 2010, 60, unter II.1.).

  • FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14

    Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.02.2017 - 1 K 2164/14 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klage zum FG, mit der die Klägerin eine Minderung der Bemessungsgrundlage für steuerpflichtige Umsätze in Höhe von ... EUR geltend machte, hatte nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 889 veröffentlichten Urteil des FG keinen Erfolg.

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    bb) Ob sich aus der Versagung einer Entgeltminderung eine Benachteiligung der Klägerin im Vergleich zu Inlandsapotheken ergibt, hat der Senat nach Vorlage an den EuGH und dem EuGH-Urteil nicht zu entscheiden, zumal die Klägerin außer Betracht lässt, dass Inlandsapotheken einem Rabattverbot unterliegen, das der EuGH lediglich zugunsten grenzüberschreitender Apotheken außer Kraft gesetzt hat (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 83 f., und EuGH-Urteil DocMorris, Deutsche Parkinson Vereinigung vom 19.10.2016 - C-148/15, EU:C:2016:776, Leitsätze 1 und 2; vgl. auch Montag, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft 2017, 936).
  • BFH, 01.06.2016 - X R 43/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Im Übrigen kommt es auf hypothetische Überlegungen zur Handlungsweise der gesetzlichen Krankenkassen, wenn diese Kenntnis vom Zuzahlungsverzicht der Klägerin hätten, nicht an, da der Besteuerung der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zugrunde zu legen ist (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 31.01.2013 - GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317, Rz 62, und BFH-Urteil vom 01.06.2016 - X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55, Rz 20).
  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Im Übrigen kommt es auf hypothetische Überlegungen zur Handlungsweise der gesetzlichen Krankenkassen, wenn diese Kenntnis vom Zuzahlungsverzicht der Klägerin hätten, nicht an, da der Besteuerung der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zugrunde zu legen ist (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 31.01.2013 - GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317, Rz 62, und BFH-Urteil vom 01.06.2016 - X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55, Rz 20).
  • BFH, 28.07.2011 - V R 28/09

    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch

  • EuGH, 19.07.2012 - C-44/11

    Deutsche Bank - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 56 Abs. 1 Buchst. e - Art. 135 Abs.

  • BFH, 18.10.2017 - V R 46/16

    Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Faktorpräparaten zur

  • EuGH, 15.10.2002 - C-427/98

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 27.03.1990 - 126/88

    Boots / Kommissioners of Customs und Excise

  • BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07

    Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von

  • BFH, 03.07.2014 - V R 32/13

    Uneinbringlichkeit im insolvenzrechtlichen Eröffnungsverfahren

  • FG Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 1 K 2073/21

    Keine Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG,

    Leistungsempfänger sind i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG die Krankenkassen, die damit i.S. des Art. 90 MwStSystRL als Endverbraucher der Lieferungen anzusehen sind, nicht jedoch die Re-GmbH oder die gesetzlich Versicherten selbst (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- Boehringer Ingelheim vom 06.10.2021 - C-717/19, MwStR 2021, 930, zuvor -zu staatlichen Krankenversicherungsträgern- EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim Pharma vom 20.12.2017 - C-462/16, DStR 2018, 75, ebenso BFH-Urteil vom 18.11.2021 V R 4/21 [V R 41/17], DStR 2022, 420 und bereits BFH-Beschluss vom 24.02.2015 V B 147/14, DStR 2015, 756).
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